Die Betreiber von Sport- und Freizeitanlagen sind für die Verkehrssicherheit ihrer Anlagen verantwortlich. Die Grundlage hierfür besteht im §823 (Schadensersatzpflicht) des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
Sicherheitstechnische Überprüfung ihrer Sportanlage durch unsere zertifizierten Sachverständigen und Sicherheitsingenieure.
Unterstützende Beratung für Architekten, Planer und Kommunen zu sicherheitsrelevanten Fragen bei Neubau oder Sanierung.
Reparatur und Instandsetzung von mobilen und fest eingebauten Sportgeräten und -anlagen.