SPORT, ABER SICHER

Sichere Sportanlagen sind Gesetz

Die Betreiber von Sport- und Freizeitanlagen sind für die Verkehrssicherheit ihrer Anlagen verantwortlich. Die Grundlage hierfür besteht im §823 (Schadensersatzpflicht) des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)


Überprüfung

Sicherheitstechnische Überprüfung ihrer Sportanlage durch unsere zertifizierten Sachverständigen und Sicherheitsingenieure.

 

Beratung

Unterstützende Beratung für Architekten, Planer und Kommunen zu sicherheitsrelevanten Fragen bei Neubau oder Sanierung.

Wartung

Reparatur und Instandsetzung von mobilen und fest eingebauten Sportgeräten und -anlagen.


Beim Sport dürfen nicht immer Tore fallen (1)

Tödliche Gefahr durch umkippende Tore

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